Satzung und Gebühren der Musikschule Südlohn
Seit dem dem 01.01.2025 ist die Musikschule Südlohn ist eine von der Gemeinde Südlohn getragene öffentliche Einrichtung. Sie trägt die Bezeichnung Musikschule Südlohn und erteilt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus der Gemeinde im Rahmen verfügbarer Kapazitäten Musikunterricht. Die Unterrichtsteilnahme ist jedermann nach Maßgabe der in dieser Satzung festgelegten Bestimmungen erlaubt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus umliegenden Orten können bei freien Kapazitäten am Unterricht der Musikschule teilnehmen. Sie zahlen eine entsprechend höhere Unterrichtsgebühr.
Die Musikschule Südlohn will die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Musizieren, Talentförderung und studienvorbereitende Ausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. Sie versteht sich als offene pädagogische Einrichtung, deren Angebote in beiden Ortsteilen der Gemeinde zu finden und im Rahmen der Kooperation mit andern Bildungsträgern und Vereinen fest im kulturellen Angebot der Gemeinde verankert sind.
Der Betrieb einer Musikschule gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Südlohn und im Übrigen aus Unterrichtsgebühren und sonstigen Einnahmen.
Die Satzung der Musikschule regelt alle Angelegenheiten zu den Unterrichtsvereinbarungen und Gebühren.

Kontakt, Anmeldung und Beratung:
Musikschule Südlohn-Oeding e.V.
Schulbüro im Rathaus
Raum 1.1 (1. OG)
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn –Oeding
Telefon: 02862/582-17
E-Mail: musikschule@suedlohn.de